
Am Vorabend zum 1.Mai 1891erschien in der Arbeiterzeitung1 in der Rubrik „Es lebe der Achtstundentag“ dieser Artikel. Victor Adler meinte: „Das allgemeine Wahlrecht ist die Voraussetzung für die ökonomische Befreiung der Arbeiter:innen!“
Bei uns ist das Wahlrecht an den Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft geknüpft – ist das noch gerecht?
Das Wahlrecht ist ein zentrales Teilhaberecht in einer Demokratie. Mehr als ein Drittel der Menschen in Wien im wahlfähigen Alter können nicht bei der Wahl mitbestimmen, das sind rund 600.000 Einwohner:innen. Bei uns ist das Wahlrecht an den Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft geknüpft – ist das noch gerecht?
ÖAW-Politikwissenschaftlerin Monika Mokre meint in einem Interview2: Alle zahlen Steuern, alle unterliegen Gesetzen – warum also nicht auch mitbestimmen? Viele, die derzeit ausgeschlossen sind, leben schon zehn Jahre oder länger hier, manche sind hier geboren. Sie beschreibt Modelle des Wahlrechts, die an eine gewisse Aufenthaltsdauer gebunden sind. Monika Mokre nennt eine fünfjährige Aufenthaltsdauer zum Erhalt der Wahlbetechtigung. Ich persönlich denke, dass eine zweijährige Aufenthaltsdauer zur Teilnahme an allen Wahlen berechtigen soll.



















